Hausordnung

 

  • Wir übergeben die Wohnungen immer in einem sauberen und ordnungsgemäßen Zustand. Deshalb möchten wir Sie bitten, diese auch wieder in einem ordentlichen Zustand zu hinterlassen. Sachbeschädigungen werden wir dem Einzelnen oder der ganzen Gruppe in Rechnung stellen.

  • Nachtruhe herrscht ab 22.00 Uhr.

  • Jeglicher Schaden im Zimmer oder in anderen Bereichen des      Gebäudes ist umgehend zu melden.

  • Für übermäßige Verschmutzung von Einrichtung (z.B. Küchengeräten) und jeglicher Verschmutzung an Wänden, wird dem Aufwand entsprechend Schadenersatz verrechnet.

  • Unser umweltfreundliches Denken fordert Sie auf Müll zu trennen (Kunststoff, Alu, Papier/Kartonagen, Glas, Speisereste) und selbst zu entsorgen. Nicht nach Vorschrift getrennter Müll wird nach Aufwand verrechnet.

  • Das Rauchen ist im gesamten Gebäude verboten. Geraucht werden kann auf Balkonen und der Terrasse. Bei Verstoß werden, um eine rauchfreie Wohnung wieder herzustellen, € 250,- verrechnet. Zigaretten sind ausschließlich in die Aschenbecher zu entsorgen.

  • Feueralarm: Das Flößerdorf ist mit einer vollautomatischen Brandmeldeanlage ausgestattet. Für das Auslösen eines Fehlalarms werden mindestens € 500,- verrechnet (Kosten für eine Schadensbehebung nicht inkludiert).

  • Die im Gästevertrag festgehaltene Personenzahl darf ohne Zustimmung des Vermieters nicht überschritten werden. Besteht nicht die Ausdrückliche Erlaubnis durch den Vermieter, haben hausfremde Personen, um die Verrechnung von Zusatznächtigungen zu verhindern, das Gebäude bis 22Uhr zu verlassen.

  • Für alle vom Mieter eingebrachten Wertsachen wird keinerlei Haftung übernommen.

  • Für nicht retournierte Hausschlüssel wird ein Schadenersatz von € 100,- pro Schlüssel eingehoben.

  • Das Werfen jeglicher Gegenstände aus dem Fenster oder vom Balkon ist verboten.

  • Am Abreisetag ist der Check-out bis 10:30 Uhr durchzuführen. Ab 10.30 Uhr betreten Reinigungskräfte die Wohnung. Spätabreisende können nach Rücksprache ihr Gepäck im Hause aufbewahren.

  • Ansonsten gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotellerie 2006.

  • Wir weisen darauf hin, dass der Gruppen-/Reiseleiter während des Aufenthaltes für die Einhaltung der Hausordnung aller mitreisenden Personen verantwortlich ist.

     

    Es ist unser Anliegen, zufriedene - gutgelaunte und seriöse Gäste zu betreuen.

 

Ihr Flößerdorf Team

 


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